Natürlich müssen auch Anwälte Geld verdienen. Damit unterscheiden sie sich nicht von anderen Betrieben und Unternehmen. So betreiben selbstverständlich auch sie Kundenakquise, wogegen erst einmal nichts einzuwenden wäre – zumindest bei ausführlicher Beratung der Mandanten und der Beachtung geltender Gesetze. Manchmal jedoch, wie sich im Fall der Mediahaus GmbH zeigt, greifen Anwälte auf unfaire Mittel zurück, was die Akquise von Kunden angeht.
Leider gibt es immer wieder Anwälte, denen es nur auf einen neuen Mandanten ankommt. Während manche Anwälte gänzlich hinter ihren Mandanten stehen, wäre es naiv, diesen Grundsatz bei jedem zu vermuten. Denn auch unter Rechtsverteidigern gibt es die berüchtigten schwarzen Schafe: Sie versprechen das „Blaue vom Himmel“, nur um neue Mandanten zu haben. Dabei gehen die Anwälte geschickt vor: Sie dürfen laut Gesetz kein Erfolgsversprechen abgeben. Daher halten sie sich sehr vage und vermeiden, Konkretes zu sagen. So machen sie sich selber nicht angreifbar und ihre Aussagen fallen unter die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit. Ein Beispiel liefern etwa manche Kapitalanlagerechtsanwälte, aber nicht nur.
Die Mediahaus Verlag GmbH und seine Kunden
Für solche Anwälte sind gerade unzufriedene Kunden ein guter Fang, die schnellstmöglich etwas an ihrer Situation ändern wollen. So ähnlich ging es einigen Kunden, die beim Mediahaus Verlag Düsseldorf Anzeigen geschaltet haben. Nur zur genaueren Einordnung: Die Mediahaus Verlag GmbH gibt für jede Region Deutschlands ein Bürgermagazin heraus, das regionalspezifische Themen behandelt. Dieses Konzept erfreut sich bei jüngeren wie älteren Zielgruppen gleichermaßen einer hohen Beliebtheit – sorgfältig recherchierte Artikel und eine professionelle Gestaltung begeistern insbesondere Menschen in Bürgerbüros, Arztpraxen und vielen weiteren Orten, an denen eine gute Unterhaltung die Wartezeit versüßen kann Der Düsseldorfer Verlag versendet das Bürgermagazin an Vertriebspartner mit der Bitte, es zur freien Mitnahme auszulegen. Die Finanzierung der Mediahaus Verlag GmbH erfolgt mithilfe von Werbung lokaler und regionaler Firmen, die im Magazin „REGIO“ Anzeigen schalten. Die Kombination der Anzeigen mit thematisch passenden Artikeln hat sich in der Vergangenheit als besonders erfolgreich bewiesen. Der Sinn dahinter: Wer Artikel aus seiner Region liest, in der er lebt, arbeitet und seine Sozialkontakte hat, der liest intensiver und nimmt so auch die Werbung intensiver wahr. Gleichzeitig schlägt die Mediahaus Verlag GmbH so für jedes Interesse gleich den passenden Anbieter vor – ein Erfolgskonzept, von dem jede Partei profitiert. Oder?
Naturgemäß gibt es immer wieder Kunden, die nicht zufrieden sind, etwa, weil sie sich einen größeren Erfolg der Werbung versprochen haben. Also versuchen sie aus dem Vertrag herauszukommen, den sie mit der Mediahaus Verlag GmbH abgeschlossen haben. Gerade im Internet finden sich schnell vielversprechende Anwälte, die ihnen – das muss man leider sagen – das sagen, was sie hören wollen. Deren Argumentation: Die Kunden könnten aus dem Vertrag ausscheiden, weil er aufgrund mangelnder Bestimmtheit nicht gültig sei. Als Laie ist es so gut wie unmöglich, den Erfolg einer Rechtsangelegenheit zuverlässig einzuschätzen; der Vertrag ist schnell unterschrieben. Davon profitieren selbstverständlich die Anwälte, die ohnehin nicht am positiven Ausgang der Verhandlung interessiert sind.
Doch was soll an dem Vertrag der Mediahaus Verlag GmbH nicht gültig sein? Er bestimmt hinreichend den Leistungsumfang und die Pflichten des Verlags: Die Werbung wird in dem Bürgermagazin geschaltet, das an Partner ausgeliefert wird, die es anschließend zur freien Mitnahme auslegen. Auch zu der Laufzeit findet sich ein Passus in den Verträgen mit dem Mediahaus Verlag Düsseldorf. Die Mitarbeiter des Verlags legten selbstverständlich auch bei der Vertragserstellung hohen Wert auf Genauigkeit. Dass sie aber sorgfältig gelesen werden, lässt sich leider nicht beeinflussen. So vermag auch ein Gerichtsurteil zu Verträgen dieser Art nicht zu überraschen.

Gerichte geben der Mediahaus Verlag GmbH recht
Diese Rechtsauffassung wird auch von den Gerichten geteilt. So haben zahlreiche Gerichte in ganz Deutschland die Beschwerden der Kläger abgewiesen. Dabei stützen sie sich auf die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofes (BGH). Der BGH – immerhin Deutschlands oberstes Gericht in Zivilsachen – hat bei ähnlichen Fällen erst einmal auf das Wesen der Anzeigen geschaut. Das Wesen einer Anzeige besteht, so der BGH, darin, ein Produkt oder eine Dienstleistung einem großen Publikum anzubieten. Dieses Publikum ist unbestimmt und wird, wenn überhaupt, nur durch die Zielgruppe des Printprodukts näher definiert. Die Zielgruppe beim Bürgermagazin ist bekannt: Menschen, die in einer Region leben. Theoretisch hätte dieser Umstand den Anzeigekunden demgemäß bewusst sein müssen. Viele Gerichtsfälle enden so in einer Enttäuschung für die Mandanten, die zudem noch hohe Prozesskosten mit sich zieht. Weitere Informationen zu diesen Umständen lassen sich auch hier nachlesen.
Natürlich hätte es so weit gar nicht erst kommen müssen, denn gerade der Kundenservice liegt dem Mediahaus Verlag Düsseldorf am Herzen. Dies zeigt sich nicht zuletzt in der Art und Weise, wie die Anzeigen zustande kommen. Sowohl die Grafikabteilung als auch die Redaktion nehmen sich Zeit, die individuellen Wünsche der Kunden zu beherzigen. Deshalb lohnt es sich ebenso, im Hinblick auf die vertraglichen Konditionen das Gespräch zu suchen. Meist lassen sich auch hier Lösungen finden, die für alle Parteien funktionieren.
Leistung der Mediahaus Verlag GmbH gründlich geprüft
Der Leistungsumfang, zu dem der Mediahaus Verlag sich verpflichtet hat, war bekannt: die Anzeigen in dem Magazin zu drucken und es anschließend an Vertriebspartner zu senden. Die Anzeigenkunden hatten einen Einblick in die Kartei der Vertriebspartner. An diese Vertragsbestimmungen hat sich der Mediahaus Verlag gehalten. Damit war der Vertrag erfüllt. Auf einen Werbeerfolg komme es regelmäßig nicht an, den dies liegt nicht im Wirkbereich der Mediahaus Verlag GmbH. Es ist wie mit TV-Werbung: Der Sender hat seine Pflicht erfüllt, wenn er die Werbung ausstrahlt. Ob die Kunden das beworbene Produkt kaufen, liegt nicht in der Verantwortung der Sender. Wichtig zu erwähnen ist jedoch, dass die Probleme, mit welchen der Mediahaus Verlag Erfahrungen machen musste, nicht nur für die unzufriedenen Kunden negative Folgen in Form teurer Prozesskosten mit sich gezogen haben. Gleichzeitig spiegelt sich online ein von diesen Missverständnissen verursachtes Bild wieder. Obschon die Mediahaus Verlag Erfahrungen zum größten Teil positiv ausfallen, lassen sich gerade auf Blogs teilweise diffamierende Kritiken wiederfinden. Sobald potentielle Neukunden auf diese treffen, liegt es natürlich nicht fern, Abstand vom Mediahaus Verlag Düsseldorf zu nehmen. Auf diese Weise jedoch wird der Ruf des Verlags beeinträchtigt. In Wirklichkeit nämlich genießt die Mediahaus Verlag GmbH eine weitestgehend positive Resonanz: Die meisten Kunden verlängern ihre Verträge, weil die Wirkung der regionalen Werbung ihre Erwartungen sogar übertrifft. In dem Sinne muss gesagt werden, dass eine Internetrecherche gleich in mehreren Hinsichten trügen kann. Sowohl bei Unzufriedenheit wie auch bereits bei der Anbieterrecherche lohnt sich ein genauerer Blick. Schlussendlich ist auch an dieser Stelle eine erfolgreiche Kommunikation das beste Mittel.